Die eingegliederten Orte sind heute zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt, sie haben jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl neu zu wählenden Ortschaftsrat mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. In jeder der Ortschaften gibt es eine Ortsverwaltung, deren Leiter der Ortsvorsteher ist.